ausstellungsportal.net bietet kostenfreie Dienstleistungen ...

... drei Abbildungen zu jeder Ausstellungsankündigung,
          drei zusätzliche Abbildungen pro Künstler,
                      drei Abbildungen pro Galerie für jede Messebeteiligung

... fünfzehn Abbildungen zu jeder Künstlerpräsentation

und vieles mehr: Aktuelleste Feuilleton-Meldungen, Termine offene Ateliers, Kunstkurse ...

Jede Ausstellung Bildender Kunst ist willkommen !

Sie vermissen eine Ausstellung in Ihrem Umfeld ? Ob Kunstfreund, Künstler oder Ausstellungsorganisator : Sie sind eingeladen, Sich anzumelden und die Daten einzugeben. ausstellungsportal.net ist eine offene Datenbank - jeder Ausstellungsdatensatz steht allen registrierten Nutzern zur Bearbeitung zur Verfügung.


Hilfe zu ausstellungsportal.net :

    Themen :

          Eingabe von Daten/ Login:

                Schritt-für-Schritt-Anleitung inkl. Abbildungen (PDF-Datei) : Ausstellungen - Künstlerverz. ...

          Kurzanleitung zur Ausstellungseingabe
          Einführung in die Benutzeroberfläche
          Erhöhung der Anzahl der Abbildungen, Zusatzleistungen
          Hinweise für "Ehrenamtliche Redakteure" (Urheberecht)



Kurzanleitung zur Ausstellungseingabe:

Wählen Sie bitte auf der Startseite von www.ausstellungsportal.net oben rechts den Menüpunkt "Eingabe/Login".

Falls Sie noch nicht registriert sind, so nehmen Sie bitte eine Neuanmeldung/Registrierung über den gleichnamigen Button vor. Die Zugangsdaten werden Ihnen dann per E-Mail zugesandt. Wenn Sie Besitz der Zugangsdaten sind, so loggen Sie sich bitte im oberen Bildschirmbereich ein.

Nach dem Login werden Sie direkt zu den Eingabe-Assistenten geführt. Wählen Sie bitte den Button "Login Ausstellungsankündigung"

Der Eingabe-Assistent besteht aus insgesamt sechs Schritten, drei zur Bearbeitung des Ausstellungsortes (der Räumlichkeiten) und drei zur Bearbeitung der Ausstellungen, die an diesem Ort stattfinden :

  • 1. Auswahl oder Neueingabe des Ausstellungsortes :

    Der Ausstellungsort ist über die Postleitzahl zu suchen und anschliessend zur Bearbeitung anzuwählen. Nur falls die Räumlichkeiten nach der Eingabe der Postleitzahl nicht gelistet werden, ist eine Neueingabe im unteren Bereich der Seite zu starten.
  • 2. Basisdaten zum Ausstellungsortes :

    Hier werden Adresse, Öffnungszeiten, Eintritt, Beschreibung und gegebenenfalls Internetadresse des Ausstellungsortes abgefragt. Die Speicherung der Eingabe erfolgt immer am Ende der Seite.
  • 3. Foto oder Logo zum Ausstellungsortes :

    Diese Eingabe ist optional. Die Veröffentlichung des Kunstwerkes/ der Abbildung zur Ausstellung erfolgt unter 6.
  • 4. Auswahl oder Neueingabe der Ausstellung :

    Alle gespeicherten aktuellen Ausstellungen zum Ausstellungsort werden aufgelistet. Wählen Sie "hinzufügen", falls es sich um eine neue, noch nicht gelistete Ausstellung handelt.
  • 5. Basisdaten zur Ausstellung :

    Hier werden Titel, Untertitel, Start und Endtermin der Ausstellung, teilnehmende Künstler, Beschreibung und Veranstaltungsdaten abgefragt. Die Mindesteingabe besteht aus Titel und Termin.
  • 6. Drei Abbildungen/ Kunstwerke zur Ausstellung :

    Die Abbildungen sollte bereits als Datei zur Verfügung stehen (jpg-Format, Größe bis 2 MB) und können hier hochgeladen werden. Nachfolgend sind die Angaben zu den Werken vorzunehmen (mindestens Copyright).
    Die Speicherung eines Bildes zur Ausstellung ist gewünscht und hebt die Ausstellung besonders hervor. Nur mit Bild/ Abbildung erscheint die Ausstellungsankündigung unmittelbar nach der Eingabe auf der Startseite von ausstellungsportal.net und in der Galerie zur Suche.


Nach der Speicherung des 6.ten Schrittes kann eine weitere Ausstellung am betreffenden Ausstellungsort bearbeitet werden durch Anwahl des gleichnamigen Buttons.

Jede Internetseite ist maximal so gut wie die Wünsche ihrer Nutzer : Wir sind dankbar für jede Rückmeldung, insbesondere auch, wenn bei der Bearbeitung der Daten Probleme aufgetreten sind. Ein einfaches und anonymes Feedback-Formular finden Sie in der unteren Menüleiste der Seite - Menüpunkt Feedback.





Einführung in die Benutzerführung :

ausstellungsportal.net und alle Unterangebote (Künstlerverzeichnis, Offene Ateliers, Kunstkurse ...) basieren auf den selben Grundlagen, die Benutzerführung ist identisch und die folgende Beschreibung ist für alle Bereiche gültig.


Das Hauptmenü bietet fünf Einträge : ausstellungen, feuilleton, künstler, offene ateliers, kurse
Bei Anwahl eines Hauptmenüpunktes landen Sie immer auf der jeweiligen Startseite der Rubrik.

Im Untermenü zu ausstellungen befinden sich folgende Einträge :

  • Start/ Suche :

    Startseite mit Ausstellungssuche und Anzeige der aktuellsten Ausstellungsankündigungen mit Bild.
  • Liste :

    Ausgabe des Suchergebnisses in Listenform. In jeder Zeile finden Sie Links mit weiteren Informationen zur Ausstellung und zum Ausstellungsort.
  • Galerie :

    Ausgabe des Suchergebnisses als Bildergalerie - in dieser Ansicht sind nur Ausstellungsankündigungen mit Bild vertreten


Im oberen Teil der Seite befindet sich die Suche. Hauptparameter der Suche ist das Datum und der Ort, bzw. die Postleitzahl.

Bei der Eingabe von Ort oder PLZ sind die Anfangsbuchstaben bzw. Anfangsziffern ausreichend :
Wenn Sie bei Ort die Anfangsbuchstaben eingeben, so werden alle Kombinationen dazu gesucht. Entsprechendes gilt für die ersten Ziffern der PLZ.

  • Beispiel für Ort : Bo - Gelistet werden alle Ausstellungsorte in Bo* (Bochum, Bonn, Bottrop, ...)
  • Beispiel für PLZ : 53 - Gelistet werden alle Ausstellungsorte in 53* (PLZ 53000 - 53999)

Die Suche starten Sie durch den gleichnamigen Button, das Ergebnis erscheint auf einer neuen Seite in Listenform. Die Listeneinträge sind sortiert nach der Stadt und dem Namen des Ausstellungsortes.






Erhöhung der Anzahl der Abbildungen, Zusatzleistungen :



Wenn Sie mehr Abbildungen, exklusive Bearbeitungsrechte oder die Verwaltung von Interessenten wünschen, so stehen Ihnen unsere Premium-Dienstleistugen zur Verfügung. Die Premium-Diensleistungen werden jeweils für einen Ausstellungsort gebucht und gelten dann für alle Ausstellungen an diesem Ort.

So schalten Sie den Premium-Bereich frei :

  • 1) "Login Ausstellungsankündigung" mit Ihren Zugangsdaten .
  • 2) Anwahl des Menüpunktes Premium-Bereich im Verwaltungsmenü
  • 3) Auswahl des Ausstellungsortes über die Eingabe der betreffenden PLZ
  • 4) Sie gelangen in das Freischaltungsformular mit Angaben und Erläuterungen zu den aktuellen Leistungen und Konditionen.






Hinweise zum Urheberrecht
Hinweise für "Ehrenamtliche Redakteure"

Im Rahmen des Ausstellungsanzeiger ausstellungsportal.net ist es möglich, Ausstellungen anzukündigen, an denen man weder teilnimmt, noch über Urheberrechte verfügt.

Die Eingabe von Basisdaten zu einem Ausstellungsort oder zu einer Ausstellung (Titel, Termin, Adresse, Eintritt, Öffnungszeiten, teilnehmende Künstler) ist jederzeit möglich.

Fragen des Urheberechtes werden berührt, wenn fremde Bilder (Abbildungen, Fotos) oder fremde Text übernommen werden. Hierzu existieren Ausnahmeregelungen im Urheberrechtsgesetz.

Zusammenfassung für die Verbreitung im Internet :

Es dürfen veröffentlichte Bilder (mit bis zu 400 x 400 Pixel) und Texte unverändert und mit Angabe des Urhebers (Copyright) übernommen werden, wenn dieses zum Zwecke der Ausstellungsankündigung erfolgt. Bildveröffentlichungen sind im Rahmen der Ausstellungsankündigung ab vier Wochen vor Ausstellungsbeginn bis vier Wochen nach Ende der Ausstellung gemäß § 50 UrhG honorarfrei.
In ausstellungsportal.net werden nur zukünftige und laufende Ausstellungen angezeigt.


Ergänzende Erläuterungen zu den rechtlichen Rahmenbedingugen :

Übersicht zum Urheberrecht - Quelle: VG Bildkunst, Bonn , www.bildkunst.de :

Das Urheberrechtsgesetz erlegt dem Urheber allerdings auch einige Beschränkungen seiner Rechtsposition auf, die sich aus der Sozialpflichtigkeit des Eigentums ergeben. § 45 ff UrhG regelt einige dieser Eingriffstatbestände, die in ausländischen Rechtsordnungen teilweise mit dem Begriff "fair use" bezeichnet werden. So ist es z.B. zulässig, im Rahmen der aktuellen Berichterstattung in Zeitungen, Zeitschriften oder im Fernsehen in begrenztem Umfang auch Werke der bildenden Kunst zu reproduzieren, ohne dass der Urheber hierzu seine Einwilligung geben muss. ...

Ausnahmevorschriften zum Urheberrecht :
Das Urheberrechtsgesetz definiert nicht nur einen umfassenden Schutz des Werkschöpfers; es sieht in einer Reihe von Ausnahmevorschriften den erleichterten Zugang von Nutzern zu geschützten Werken vor, um wissenschaftliche Arbeit, Presseberichterstattung und in gewissem Umfang die Nutzung von geschützten Werken zum persönlichen Gebrauch zu erleichtern, z.T. gegen Entrichtung von Vergütungen.

Zulässig ohne besondere Anfrage bzw. Entrichtung von Gebühren an Rechtsinhaber ist insbesondere

* Die Verwendung einzelner Werke zur Bewerbung von Ausstellungen oder Auktionen im Rahmen des Erforderlichen (wenn das Werk dort ausgestellt ist bzw. angeboten wird) sowie die Abbildung in Ausstellungs- und Sammlungsverzeichnissen. Die kostenlose und genehmigungsfreie Verbreitung der Kataloge ist nur während der Laufzeit der Ausstellung innerhalb der Ausstellung zulässig. Fotografenrechte sind selbstverständlich zu honorieren, sofern nicht Fotos die Ausstellungsgegenstände sind (§58).

* Die Nutzung aller Werke im Rahmen der Berichterstattung über Tagesereignisse, z.B. Filmpremieren, Konzerte oder Ausstellungseröffnungen, sofern die Werknutzung in einem durch den Zweck gebotenen Umfang erfolgt. (§ 50)

* ...

Vorsicht ist bei der Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen dieser Ausnahmetatbestände geboten; die umfangreiche Rechtsprechung ist nur von Fachleuten zu überschauen, so dass sich in jedem Zweifelsfall eine Rückfrage beim Rechteinhaber oder bei den Verwertungsgesellschaften empfiehlt, sofern der Nutzer nicht über ausreichende Rechtskenntnisse verfügt. Die Ausnahmevorschriften gelten mit geringen Modifikationen auch bei Verbreitung von Werken über das Internet (*).

Erforderlich ist zusätzlich bei Nutzungen unter Berufung auf die genannten Ausnahmetatbestände, dass in jedem Falle der Urheber des reproduzierten Werks deutlich genannt und die Persönlichkeitsrechte, insbesondere die Werkintegrität, gewahrt werden.

(*) Modifikationen bei Verbreitung im Internet : Die Genehmigungen für Internetpublikationen beschränken sich auf eine maximale Größe von 400x400 px.




Sollten Fragen in diesem Hilfetext offen bleiben, so wenden Sie sich bitte per Mail an : service@ausstellungsportal.net